Zum 01.01.2020 erfolgte die Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes
„Mit der zum 01.01.2020 erfolgten Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine erhebliche Beschränkung des Sozialhiferegresses im Bereich übergeleiteter Unterhaltsansprüche eingeführt. Danach scheidet der Unterhaltsregress dann aus, wenn bei Kindern oder Eltern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches jeweils nicht mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze) beträgt. Der Übergang [...]