Scheidungsvoraussetzungen

Scheidungsvoraussetzungen

Die Scheidungsvoraussetzungen – Hier beschreiben unsere Fachanwälte für Familienrecht, zu welchem Zeitpunkt eine Scheidung beantragt werden kann und welche Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sein müssen. Es wird erklärt, wann das Trennungsjahr zu laufen beginnt und wann man frühestens eine Scheidung beantragen kann.

Muss ein Trennungsjahr eingehalten werden?

Grundsätzlich müssen Eheleute vor der Stellung eines Scheidungsantrages ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Dieses Trennungsjahr ist auch dann einzuhalten, wenn es sich nur um eine sogenannte Kurzehe gehandelt hat.

Beispiel: Eheleute Müller heiraten am 05.05.2015 und trennen sich am 10.05.2015. Auch in diesem Fall ist das Trennungsjahr einzuhalten.

Allerdings sind die Amtsgerichte damit einverstanden, dass bereits 10 Monate nach der Trennung ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Das Trennungsjahr muss im Zeitpunkt des gerichtlichen Scheidungstermins vollständig abgelaufen sein. In der Regel dauert es von der Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungstermin einige Zeit, so dass bei einem Scheidungsantrag nach 10-monatiger Trennung davon ausgegangen wird, dass im Zeitpunkt des gerichtlichen Scheidungstermins das Trennungsjahr abgelaufen sein wird.

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Die sogenannte Härtefallscheidung

Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahres nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller der Scheidung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dies kann zum Beispiel dann gegeben sein, wenn

  • Ein Ehegatte den anderen Ehegatten körperlich misshandelt hat
  • Der Ehegatte schwanger ist von einem anderen Mann
  • Der Ehegatte alkoholsüchtig oder drogensüchtig ist

Die Gründe für die Härtefallscheidung müssen vor Gericht erklärt und nachgewiesen werden. Härtefallscheidungen sind die Ausnahme und damit eher selten.

Streitige Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres

Wenn die Eheleute mehr als ein Jahr und weniger als drei Jahre getrennt leben und ein Ehegatte ist mit der Scheidung nicht einverstanden, muss das Gericht feststellen, ob die Ehe zerrüttet ist und sie geschieden werden kann. Es wird dann auch gegen den Willen eines Ehegatten die Scheidung unproblematisch ausgesprochen, wenn einer der Ehegatten eine neue Beziehung eingegangen ist.

Beispiel: Eheleute Müller sind ein Jahr lang getrennt. Frau Müller hat einen neuen Partner und beantragt die Scheidung. Herr Müller möchte nicht geschieden werden. Das Gericht stellt fest, dass die Ehe wegen der neuen Beziehung der Frau Müller zerrüttet ist und die Ehe wird auch gegen den Willen des Herrn Müller geschieden.

Einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten geschieden werden möchten, gilt die Ehe als gescheitert und sie wird geschieden.

Scheidung nach mehr als drei Jahren Trennung

Wenn die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt leben, gilt die Ehe immer als gescheitert. Die Ehe wird dann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden.

Beispiel: Eheleute Müller leben seit mehr als drei Jahren getrennt. Frau Müller reicht die Scheidung bei Gericht ein. Herr Müller möchte nicht geschieden werden. Der Richter spricht aber trotzdem die Scheidung der Ehe aus.

Wann beginnt das Trennungsjahr zu laufen?

Das Trennungsjahr läuft immer dann, wenn die Ehegatten in verschiedenen Wohnungen leben, also einer der Eheleute aus der früheren gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Eine Trennung kann aber auch schon bestehen, wenn die Eheleute innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses getrennt leben. Dies ist dann gegeben, wenn beide Ehegatten dem Gericht bestätigen, dass sie innerhalb der Wohnung oder innerhalb eines Hauses getrennt gelebt haben.

Dem Gericht müssen dann zur Trennung keine Nachweise erbracht werden.

Beispiel: Eheleute Müller leben seit dem 15.01.2018 in einer Wohnung getrennt  und am 31.08.2018 zieht Frau Müller in eine andere Wohnung. Am 15.11.2018 beantragt Frau Müller die Scheidung. Im Gerichtstermin am 30.01.2019 bestätigen beide Ehegatten, dass sie seit dem 15.01.2018 getrennt leben. Der Richter spricht die Scheidung aus.

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