Mietwohnung oder Miethaus bei Trennung und Scheidung

Mietwohnung oder Miethaus bei Trennung und Scheidung

Hier erklären unsere Fachanwälte, wer nach einer Trennung in der Wohnung bleiben darf, wer die Miete bezahlen muss und wie es mit dem Mietvertrag weiter geht.

Wer darf nach der Trennung in der Wohnung bleiben?

Im Trennungsfall besteht häufig Streit über die Frage, wer in der gemeinsam Wohnung verbleiben darf und wer ausziehen muss. Wenn Eheleute sich nach einer Trennung nicht darüber einigen, wer in der angemieteten Wohnung oder dem angemieteten Haus bleiben darf, kann jeder Ehegatte einen Antrag an das Gericht auf Wohnungszuweisung stellen.

Der Richter entscheidet dann, wem die Wohnung oder das Haus künftig zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Eine solche Wohnungszuweisung erfolgt allerdings nur, wenn das gemeinsame Zusammenleben unzumutbar ist.

In der Trennungszeit, also vor einer Scheidung ist maßgeblich das Wohl der Kinder, sofern aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. Derjenige Ehegatte, bei dem die Kinder leben, darf dann in der Regel in der Wohnung oder im Haus bleiben.

Wenn einer der Ehegatten auszieht, kann häufig der andere die Miete gar nicht mehr alleine bezahlen. Es muss dann geklärt werden, ob Anspruch auf Unterhalt besteht und in welcher Höhe und ob es unter Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen möglich ist, die Miete alleine zu bezahlen.

Im Fall häuslicher Gewalt gelten die Regelungen des Gewaltschutzgesetzes, welche ebenfalls eine Wohnungszuweisung an den verletzten Ehegatten ermöglichen.

Wie geht es nach der Trennung mit dem geschlossenen Mietvertrag weiter und wer muss die Miete bezahlen?

Sofern dies möglich ist, sollte der Mietvertrag abgeändert werden, sofern beide Ehegatten dort als Mieter eingetragen sind. Wenn beide Mieter eine entsprechende Änderung des Mietvertrages vom Vermieter verlangen, ist der Vermieter verpflichtet, den Mietvertrag entsprechend abzuändern und den ausgezogenen Ehegatten aus dem Mietvertrag zu streichen.

Auch nach dem Auszug haftet man weiterhin für die Miete!

Wenn beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben haben, haften beide gegenüber dem Vermieter als sogenannte Gesamtschuldner für die Bezahlung der Miete und der Nebenkosten.

Das bedeutet, dass auch nach einer Trennung zunächst beide Ehegatten gegenüber dem Vermieter in der Haftung bleiben.

Mietwohnung oder Miethaus bei Trennung und Scheidung – Der Vermieter kann also weiterhin von jedem der Ehegatten die Miete verlangen. Auch derjenige Ehegatte, der nicht mehr in der Wohnung lebt, bleibt daher für die Bezahlung der Miete und Nebenkosten in der Haftung gegenüber dem Vermieter bis der Mietvertrag abgeändert wurde.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

Nach oben scrollen

Jetzt Rechtsberatung per Videochat anfordern

Wählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dann sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.