Enterbung und Pflichtteil

Enterbung und Pflichtteil

Enterbung – Nachfolgend wird erklärt, wie eine Enterbung rechtssicher erfolgt, welche Wirkungen eine Enterbung hat und wie man erfährt, ob man enterbt wurde. Wir erklären weiter, wie Sie eine Enterbung wirksam vornehmen können und ferner, welche Rechte enterbte Personen haben. Jeder Mensch kann frei entscheiden, wen er als Erben einsetzt und wen er enterben möchte.

Was ist eine Enterbung und muss diese begründet werden?

Unter dem Begriff Enterbung versteht man die Entziehung des gesetzlichen Erbrechtes, welches sich aus der Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften (siehe dazu hier: Erbfolge) ergäbe. In einem Testament müssen keine Gründe für eine Enterbung angegeben werden.

Wie erfolgt eine Enterbung?

Die Enterbung kann nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Die Enterbung ist ausdrücklich möglich, z.B. indem der Erblasser angeordnet, dass eine bestimmte Person ausdrücklich nicht Erbe sein soll. Die Enterbung ist aber auch durch Einsetzung einer anderen Person als (Allein-) Erbe, also durch Übergehung des gesetzlich vorgesehenen Erben möglich.

Beispiel: Herr Müller hat zwei Kinder, Mona und Heiner. Heiner möchte er enterben und Mona soll seine alleinige Erbin werden. Er setzt ein Testament auf erklärt: „Mein Sohn Heiner soll nicht erben.“ Dies ist eine ausdrückliche Enterbung. Er hätte auch erklären können: „Meine Tochter Mona soll meine alleinige Erbin werden.“ Auch dadurch würde der Sohn Heiner enterbt, da er nicht als Erbe genannt wird.

Wie man dem Ziel einer möglichst vollständigen Enterbung möglichst nahekommen kann, kann in einem Beratungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Erbrecht geklärt werden.

Worauf sollte man achten?

Es sollte ausdrücklich geregelt werden, ob auch die Nachkommen der enterbten Person vom Erbe ausgeschlossen werden. Wenn man nicht nur ein bestimmtes Kind enterben möchte, sondern auch dessen Kinder (also aus Sicht des Erblassers die Enkelkinder), muss dies ausdrücklich im Testament geregelt werden. Umgekehrt sollte ausdrücklich geregelt werden, falls die Kinder der enterbten Person erben sollen.

Wie erfährt man, ob man enterbt wurde?

Die Enterbung erfolgt durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Eine enterbte Person erfährt dies in der Regel durch das Nachlassgericht. Dies ist das Amtsgericht, an dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Das Nachlassgericht ist verpflichtet, alle von dem Erbfall betroffenen Personen zu benachrichtigen. Dies erfolgt durch Übersendung einer Kopie des Testaments oder Erbvertrages, in dem die Enterbung erfolgt ist.

Welche Folgen hat eine Enterbung?

Wenn man seine nächsten Verwandten enterbt, haben diese einen Anspruch auf den Pflichtteil. Nähere Informationen zu den pflichtteilsberechtigten  Personen und der Höhe des Pflichtteils finden Sie hier: Pflichtteilsrecht.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man enterbt wurde?

Wenn Sie von einer Enterbung betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir machen für Sie Ihre Pflichtteilsansprüche geltend. Dies beginnt damit, dass Auskünfte über den Umfang des Nachlasses eingeholt werden müssen. Diese Auskunftsansprüche machen wir für Sie geltend.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

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