Gemeinschaftliches Testament

Das gemeinschaftliche Testament

Hier erklären unsere Fachanwälte für Erbrecht, wer ein gemeinschaftliches Testament erstellen kann, welche Form dieses haben muss und welchen Sinn ein gemeinschaftliches Testament hat.

Wer kann ein gemeinschaftliches Testament errichten und welchen Sinn hat das?

Nur für Eheleute und Partner einer eigetragenen Lebenspartnerschaft besteht die besondere Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Der Sinn eines gemeinschaftlichen Testamentes besteht darin, das die Ehegatten sich im Testament zum Beispiel gegenseitig als Erben einsetzen und ferner regeln, dass nach dem Tode beider Ehegatten die Kinder erben (sog. Berliner Testament). Das gemeinschaftliche Testament hat den Vorteil, dass einer der Ehegatten den anderen Ehegatten nicht heimlich enterben kann. Wenn Eheleute zwei einzelne Testamente errichten, kann jeder Ehegatte sein Testament jederzeit widerrufen, ohne dass der andere Ehegatte dies erfährt.

Welche Form muss ein gemeinschaftliches Testament haben?

Einer der Eheleute muss das Testament vollständig mit der Hand schreiben und mit Ort und Datum versehen und beide Eheleute müssen das Testament unterschreiben. Oder das gemeinschaftliche Testament muss notarielle beurkundet werden.

Kann einer der Eheleute allein das Testament abändern?

Gemeinschaftliche Testamente unter Ehegatten können zu einer Bindungswirkung führen. Solange beide Ehegatten leben, ist ein Widerruf durch einen der Ehegatten möglich. Allerdings muss der Widerruf bei einem Notar erklärt werden und dem anderen Ehegatten zugestellt werden. Ein heimlicher Widerruf ist also nicht möglich. Wenn einer der Ehegatten verstorben ist, kann der überlebende Ehegatte das gemeinschaftliche Testament unter Umständen nicht mehr abändern. Dies kann in bestimmten Fällen sinnvoll und gewollt sein. Häufig führt dies jedoch auch zu großen Problemen. Hier sollte eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung der Testamentserrichtung vorausgehen. BeispielEheleute Müller haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und geregelt, dass nach ihrem Tod die beiden Kinder Heiner und Mona werden erben sollen. Herr Müller verstirbt und seine Frau wird dementsprechend Alleinerbin. Später wird Frau Müller pflegebedürftig und nur Mona kümmert sich um sie, während zu Heiner kein Kontakt mehr besteht. Daraufhin geht Frau Müller zum Rechtsanwalt und möchte das gemeinsame Testament ändern. Der Anwalt teilt ihr mit, dass eine Bindungswirkung besteht und sie nach dem Tod ihres Mannes das Testament nicht ändern kann.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Häufig möchten Eltern zuerst gegenseitig Alleinerben werden und die Kinder sollen erben nach den Tode beider Eltern. Dies führt aber zu einer Enterbung der Kinder nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils. Dann sind die Kinder berechtigt, den Pflichtteil zu fordern. BeispielEheleute Müller haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt und nach dem Tod beider Eltern sollen die beiden Kinder erben (sog. Berliner Testament). Frau Müller verstirbt und Herr Müller wird dementsprechend alleiniger Erbe. Der Sohn Heiner ist enttäuscht und benötigt Geld. Er fordert von seiner Mutter den Pflichtteil. Dies ist ein erheblicher Geldbetrag. Herr Müller muss dadurch das Haus erkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Durch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Testament sollen Kinder davon abgehalten werden, den Pflichtteil zu fordern. Diese Klausel regelt, dass Kinder, die den Pflichtteil nach dem zuerst verstorbenen Elternteil einfordern nach dem länger lebenden Elternteil enterbt werden und damit ein „schlechtes Geschäft“ machen.

Was ist eine Wiederverheiratungsklausel?

Falls eine Witwe oder ein Witwer erneut heiratet, ist der neue Ehegatte erbberechtigt  und pflichtteilsberechtigt, wodurch mögliche Kinder entsprechend weniger erben würden. Um das zu verhindern, kann in einem gemeinschaftlichen Testament eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel eingefügt werden, um das zu verhindern. Hier finden sie einige Beispiel für die Höhe der Notargebühren eines gemeinschaftlichen Testaments

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