Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg - Was nun?

Informationen über Punkte im Verkehrszentralregister und Abbau von Punkten.

In Flensburg wird das Verkehrszentralregister geführt. Dort wird jeder Inhaber eines Führerscheins registriert und es wird dort erfasst, ob der betroffene Punkte aufgrund von Bußgeldbescheiden und anderen Verkehrsverstößen hat.

Zum 01.05.2014 wurde das Verkehrszentralregister und das Punktesystem grundlegend neu geregelt. Es sollen ab diesem Zeitpunkt nur noch Personen erfasst und zentral gespeichert werden, die durch gefährliche Verkehrsverstöße auffallen. Kleine Verstöße wie zum Beispiel geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nicht mehr eingetragen.

Was wird eingetragen?

Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten in der Verkehrssünderkartei. Verwarnungen bis 55,00 € bleiben immer unberücksichtigt.

Ordnungswidrigkeiten:

Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten von bislang 40,00 € wird auf
60,00 € angehoben. Nur Verstöße, die ausdrücklich in der Fahrerlaubnisverordnung genannt sind werden eingetragen.

Straftaten:

Inzwischen werden auch nur noch die Straftaten eingetragen, die wegen der besonderen Schwere des Verstoßes ausdrücklich in der Fahrerlaubnisverordnung aufgezählt sind. Hierzu zählen unter anderem:

•    unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
•    Fahren ohne Fahrerlaubnis
•    Trunkenheit im Verkehr
•    Straßenverkehrsgefährdung

Andere Straftaten werden nur eingetragen wenn ein Fahrverbot zusätzlich ausgesprochen wurde. Hierzu zählen unter anderem:

•    Nötigung
•    fahrlässige Körperverletzung
•    unterlassene Hilfeleistung

Wann wird eingetragen?

Eingetragen werden nur rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Verurteilungen. Wird das Verfahren dagegen eingestellt oder endet das Verfahren mit einem Freispruch, so wird die Tat nicht in Flensburg gespeichert.

Durch das Einlegen eines Rechtsmittels (zum Beispiel: Einspruch oder Rechtsbeschwerde) werden der Eintritt der Rechtskraft und damit die Eintragung der Tat im Verkehrszentralregister hinausgezögert. Die Eintragung des Verstoßes und dessen Punktebewertung sind automatische Folge der rechtskräftigen Verurteilung wegen des Verkehrsverstoßes.

Wie lange bleibt der Eintrag?

Punkte bleiben nicht ewig im Register, je nach Schwere des Verstoßes gilt eine Tilgungsfrist von 2,55 oder 10 Jahren. Neu ist dabei, dass diese Fristen starr sind und sich anders als bisher nicht dadurch verlängern, dass eine weitere Tat begangen wird. Vielmehr wird jeder Eintrag nach Ablauf der Frist automatisch getilgt. Es gelten folgende Tilgungsfristen:

•    Ordnungswidrigkeit    2,5 Jahre
•    grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot  5 Jahre
•    Straftat     5 Jahre
•    Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis10 Jahre

Wie viele Punkte gibt es?

Die Bewertung der Ordnungswidrigkeiten wurden stark vereinfacht. Nach dem neuen System richtet sich die Punktzahl nach der Schwere der Tat.

•    Ordnungswidrigkeit  1 Punkt
•    grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot2 Punkte
•    Straftat   2 Punkte
•    Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis3 Punkte

Damit stehen Punktebewertung und Tilgungsfristen in einer engen Beziehung.

•    Tat mit 1 Punkt                                  2,5 Jahre
•    Tat mit 2 Punkten                             5 Jahre
•    Tat mit 3 Punkten                             10 Jahre

Welche Maßnahmen drohen?

1.    Vormerkung: Wer 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg hat, ist dort für eine Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Eine weitergehende Maßnahme oder Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde ist damit noch nicht verbunden.

2.    Ermahnung: Bei 4 oder 5 Punkten wird der Betroffene erstmals gebührenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeit eines Punkteabbaus durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.

3.    Verwarnung: Sind 6 oder 7 Punkte erreicht folgt die gebührenpflichtige Verwarnung. Eine Seminarteilnahme wird nicht mehr mit Abzug bei den Punkten belohnt.

Entziehung der Fahrerlaubnis:

Mit Erreichung von 8 Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm wird daher die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach Ablauf von sechs Monaten erteilt werden, sofern der Betroffene nachgewiesen hat, dass er wieder geeignet ist. Dieser Nachweis erfolgt durch eine positive medizinisch psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“).

Wie erfahre ich meinem Punktestand in Flensburg?

Jeder Verkehrsteilnehmer hat Anspruch auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, diese Auskunft ist kostenlos. Sie muss allerdings schriftlich beantragt werden, eine entsprechende Anfrage kann selbstverständlich durch uns erfolgen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

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