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Pflichtteilsanspruch
Pflichtteilsanspruch
Hier erklären unsere Fachanwälte was ein Pflichtteil ist, wie dieser berechnet wird, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat und wie man einen Pflichtteil umgehen kann.
Was ist der Pflichtteil?
Grundsätzlich kann jeder Mensch in seinem Testament frei entscheiden, wer Erbe werden soll und wer nicht. Die nächsten Angehörigen sollen aber eine Mindestbeteiligung am Nachlass erhalten. Das ist der sogenannte Pflichtteil.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder und zwar eheliche, nicht eheliche und als minderjährige adoptierte
Kinder - Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Eltern, diese sind allerdings nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte
Geschwister, Neffen und Nichten und sonstige Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (link gesetzliche Erbfolge). Der Pflichtteilsberechtigte kann von den Erben keine Nachlassgegenstände herausverlangen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Zahlungsanspruch gegen die Erben.
Beispiel: Herr Müller ist verwitwet. Er verstirbt und hinterlässt zwei Kinder, Mona und Heiner. In einem Testament hat er die Tochter Mona zur alleinigen Erbin eingesetzt und dadurch den Sohn Heiner enterbt. Heiner macht mit der Hilfe eines Rechtsanwalts den Pflichtteil geltend. Herr Müller hat Ersparnisse in Höhe von 200.000,00 Euro hinterlassen. Gesetzlich hätte Heiner ½ davon geerbt. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also ¼. Das heißt, Heiner hat einen Anspruch auf Zahlung von 50.000,00 Euro gegen seine Schwester.
Wann besteht kein Anspruch auf einen Pflichtteil?
Der Pflichtteil entfällt nur, wenn der Berechtigte in einer notariellen Urkunde darauf verzichtet hat oder wenn Pflichtteilsunwürdigkeit besteht. Die Fälle, in denen nach dem Gesetz eine Pflichtteilsunwürdigkeit besteht, sind sehr selten. Dann muss der Betreffende zum Bespiel versucht haben, den Erblasser zu töten oder den Erblasser daran gehindert haben, ein Testament zu errichten oder es muss ein Testament gefälscht oder verfälscht worden sein.
Wie lange besteht der Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach dem Erbfall.
Wie erfährt man, was vererbt wurde?
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auskunft gegen die Erben. Die Erben müssen ein Bestandsverzeichnis über die Nachlassgegenstände vorlegen. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch darauf, dass der Wert des Nachlasses ermittelt wird. Die Kosten für die Wertermittlung des Nachlasses (z.B. Verkehrswertgutachten über eine vorhandene Immobilie) hat der Nachlass zu tragen, so dass der Pflichtteilsberechtigte in Höhe seiner Beteiligung am Nachlass an den Kosten beteiligt wird.
Wann entsteht der Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Anspruch auf dem Pflichtteil besteht sofort nach Eintritt des Sterbefalls. Es bestehen keine Fristen, bis er ausbezahlt werden muss. Dies kann für den Erben zu einem Problem werden. Wenn eine Immobilie oder gar mehrere Immobilien im Nachlass sind, kann ein Pflichtteilsanspruch schnell einen erheblichen Betrag erreichen. Der Erbe muss auf Anforderung den entsprechenden Betrag sofort auszahlen. Dies kann dazu führen, dass eine im Nachlass vorhandene Immobilie durch den Erben überstürzt verkauft werden muss, damit der Pflichtteil ausbezahlt werden kann.
Wie kann ein Pflichtteilsanspruch umgangen werden oder verringert werden?
Dies ist möglich durch Schenkungen. Diese führen dazu, dass der Nachlass geringer wird und damit auch die Pflichtteilsansprüche geringer werden. Allerdings muss zwischen der Schenkung und dem Eintritt des Erbfalles eine Frist von mindestens zehn Jahren vergangen sein, ansonsten bestehen Pflichtteilsergänzungsansprüche.