Schenkung von Immobilien

Schenkung von Immobilien

Hier erklären unsere Fachanwälte, wann es sinnvoll sein kann, Immobilien schon zu Lebzeiten zu übertragen und worauf man in diesen Fällen achten sollte.

Wann macht es Sinn, Immobilien auf Kinder zu übertragen?

In den vergangenen Jahren gab es einen steigenden Trend zur Übertragung von Immobilien. Die Hauptgründe für solche Übertagungen sind:

  • Sorge vor Pflegebedürftigkeit und Zugriff des Sozialamtes auf die eigene Immobilie zur Begleichung von Pflegekosten
  • Es sollen Steuern gespart werden
  • Ein Kind kann aus persönlichen Gründen die Immobilie schon jetzt gut gebrauchen und soll nicht bis nasch dem Tod der Eltern darauf warten

Welche Risiken gibt es bei Immobilienübertragungen?

Natürlich hat es in der Vergangenheit auch fälle gegeben, in denen Eltern es später bereut haben, dass sie ihre Immobilie auf Kinder übertragen haben.

Zum Beispiel sind Eltern nach solchen Schenkungen von den Kindern schlecht behandelt worden.

In Extremfällen sind Eltern sogar von den Kindern aus dem selbst bewohnten Haus oder der selbst bewohnten Wohnung geworfen worden.  Die beschenkten Kinder können finanzielle Probleme bekommen und die geschenkte Immobilie gelangt dadurch in fremde Hände. Oder die beschenkten Kinder sind drogensüchtig, alkoholsüchtig oder spielsüchtig geworden und die Immobilie ist dann später durch diese Umstände in das Eigentum fremder Menschen gelangt.

Auch durch eine Ehescheidung des beschenkten Kindes können Probleme entstehen. Falls die Eltern mehrere Kinder haben und die Immobilie wird nur einem der Kinder übertragen, kann Streit innerhalb der Familie entstehen.

Welche Sicherheiten gibt es, um die Risiken möglichst auszuschalten?

In den notariellen Übertragungsvertrag können folgende Sicherheiten für die Eltern eingebaut werden:

Für die Eltern kann ein lebenslanges Wohnrecht bestellt werden. Das bedeutet, dass die Eltern bis zu ihrem Tod in dem Haus oder der Wohnung leben können und sie dort natürlich auch keine Miete bezahlen müssen.

Es kann geregelt werden, dass für bestimmte Fälle das Eigentum an der Wohnung oder dem Haus zurück an die Eltern fällt. Dies ist zum Beispiel für folgende Fälle möglich und sinnvoll:

  • das Kind versucht, ohne die Eltern zu fragen die Immobilie zu verkaufen oder mit Schulden zu belasten
  • das Kind wird drogensüchtig, alkoholsüchtig oder spielsüchtig oder tritt einer Sekte bei
  • das Kind verstirbt vor den Eltern
  • das Kind erlebt eine Scheidungssituation

Beispiel: Herr Müller überträgt sein Haus auf seinen Sohn Heiner.  Der Sohn wird später arbeitslos, verschuldet sich und kann die Schulden nicht zurückzahlen. Die Bank beabsichtigt daher, das geschenkte Haus zu versteigern. Im Grundbuch ist aber eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung für die Eltern eingetragen, wonach die Eltern im Falle eine Zwangsversteigerung das Eigentum Am Haus zurückverlangen können. Die Eltern lassen das Eigentum am Haus wieder auf sich umschreiben und die Bank hat keinen Zugriff mehr auf das Haus.

Kann man verhindern, dass bei späterer Pflegebedürftigkeit der Staat auf das eigene Haus oder die eigene Wohnung zugreifen kann?

Info’s unter Sozialhilferegreß

Wie kann man mit Immobilienübertragungen Steuern sparen?

An Kinder kann man 400.000,00 Euro steuerfrei vererben. Wer über ein größeres Vermögen verfügt, kann mit Immobilienübertragung zu Lebzeiten Steuern sparen. Der Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt alle 10 Jahre erneut.

Beispiel: Herr Müller besitzt mehrere Immobilien im Gesamtwert von 1 Million Euro. Seine Freu lebt nicht mehr und er hat eine Tochter. Nach seinem Tod soll die Tochter alleinige Erbin werden. Dann würde erhebliche Erbschaftssteuer anfallen, da der Steuerfreibetrag von 400.000,00 Euro deutlich überschritten würde. Daher überträgt Herr Müller schon im Jahr 2000 ein Haus im Wert von 400.000,00 Euro auf seine Tochter.

Diese Übertragung ist steuerfrei. Im Jahr 2011 überträgt er noch eine Eigentumswohnung auf die Tochter im Wert von 200.000,00 Euro. Auch diese Übertragung ist steuerfrei, da seit der letzten Übertragung mehr als 10 Jahre vergangen sind.  Im Jahr 2022 verstirbt Herr Müller und vererbt an seine Tochter eine weitere Immobilie im Wert von 400.000,00 an die Tochter.

Schenkung von Immobilien – Auch diese Erbschaft ist steuerfrei, da seit der letzten Schenkung erneut mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Was geschieht, wenn man pflegebedürftig wird und die Pflegekosten sind höher als die Rente?

Kann man sich schützen vor dem Zugriff des Staates auf das eigene Haus oder die eigene Wohnung ? Erfahren Sie mehr über dieses Thema !

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