Schnelle Scheidung

Wie lange dauert eine unstreitige Scheidung?

Scheidung Online -> Ein Weg zur schnellen Scheidung

Unstreitige Scheidungen dauern in der Regel von der Einreichung der Scheidung bis zum Ausspruch der Scheidung etwa 6-10 Monate, teilweise auch länger.  Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Hier erklären unsere Fachanwälte, wie man schnellstmöglich geschieden wird.

Wie lange dauert eine unstreitige Scheidung?

In unstreitigen Scheidungsverfahren wird nur der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, das heißt die Rentenansprüche der Eheleute aus der Ehezeit werden geteilt.

Beispiel: Die Ehefrau hat aus der Ehezeit Rentenansprüche in Höhe monatlich 200,00 Euro und der Ehemann in Höhe von 400,00 Euro Dann wird vom Rentenkonto des Ehemannes ein Betrag in Höhe von 100,00 Euro abgebucht auf das Konto der Ehefrau, so dass beide Ehegatten jeweils aus der Ehezeit Rentenansprüche in Höhe von 300,00 Euro haben.

Bis die Rentenauskünfte vorliegen, vergehen in der Regel einige Monate. Wenn neben der gesetzlichen Rente zusätzlich betriebliche Rentensprüche berechnet werden müssen oder wenn gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung noch ungeklärte Versicherungszeiten bestehen oder noch Unterlagen einzureichen sind, kann es noch wesentlich länger dauern.

Das Gericht setzt den Scheidungstermin erst dann an, wenn die Rentenauskünfte für beide Eheleute vorliegen. Im Scheidungstermin wird der Versorgungausgleich vom Gericht durchgeführt. Die Teilung der Rentenansprüche ist nur möglich, wenn vorher die Rentenauskünfte der Eheleute vorliegen.

Der Rentenverlauf sollte vor Einreichung der Scheidung möglichst geklärt sein

Schon während des Trennungsjahres, aber vor Einreichung der Scheidung kann man dafür sorgen, dass der Versicherungsverlauf für die Rentenversicherung bereinigt wird und mögliche Lücken geklärt werden. Häufig ist das bereits erfolgt. Wenn sie von Ihrem Rentenversicherer bereits aufgefordert wurden, Lücken im Rentenverlauf zu schließen und fehlende Informationen zu geben oder Unterlagen einzureichen. Viele Arbeitnehmer erhalten zum Jahresende schriftliche Information über die Höhe der erworbenen Rentenansprüche.

Falls Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie sich dieses ansehen und prüfen, ob Ihr Versicherungsverlauf lückenlos ist. Sofern das gegeben ist, liegen die Voraussetzungen dafür vor, damit das Gericht und die Versorgungsträger den Versorgungsausgleich möglichst zügig durchführen können. Finden Sie noch Lücken im Versicherungsverlauf, sollten Sie diese vor Einreichung der Scheidung klären.

Das geschieht dadurch, dass sie bei ihren Versorgungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund) einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Die Formulare hierfür können sie von den Internetseiten der deutschen Rentenversicherung Bund herunterladen.

Wie wird man schnellstmöglich geschieden, wenn auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet wurde?

Auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Teilung der Rentenansprüche, kann verzichtet werden, sofern beide Ehegatten dies wünschen. Dieser Verzicht ist nur wirksam möglich, wenn der Verzicht nicht „grob unbillig“ ist. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Ehegatte nach langjähriger Ehe keine eigenen Rentenansprüche erworben hat und er trotzdem auf die Teilung der Rentenansprüche verzichten möchte.

Beispiel: Eheleute Müller lassen sich nach 30-jähriger Ehe scheiden. Frau Müller war während der gesamten Ehezeit Hausfrau und hat keine Rentenansprüche erworben. Herr Müller war erwerbstätig und hat erhebliche dadurch erhebliche Rentenansprüche. Beide möchten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Dies ist jedoch grob unbillig, da durch den Verzicht Frau Müller über gar keine Rentenansprüche verfügt und sie dadurch zum Sozialfall würde.

Wenn auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden soll, müssen also die Gerichte prüfen, ob der Verzicht wirksam möglich ist oder ob er grob unbillig ist.  Aus diesem Grund holen die Gerichte due Auskünfte zum Versorgungsausgleich häufig ein, obwohl auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden soll. Die Einholung der Rentenauskünfte verzögert eine unstreitige Scheidung erheblich.

Falls dem Gericht zusammen mit dem Scheidungsantrag möglichst umfangreiche Informationen über den Rentenversicherungsverlauf der Eheleute eingereicht werden, verzichtet das Gericht unter Umständen auf die Einholung der Rentenauskünfte und das Scheidungsverfahren läuft dann wesentlich schneller ab.

Beispiel: Eheleute Müller möchten schnellstmöglich geschieden werden und sie möchten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Zusammen mit dem Scheidungsantrag werden dem Gericht die Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung Bund für beide Eheleute eingereicht, die diese schon vor der Scheidung zugeschickt bekommen hatten.

Durch diese Auskünfte kann der Richter feststellen, dass der beabsichtigte Verzicht nicht „grob unbillig“ ist und daher setzt der Richter bereits 6 Wochen nach Einreichung der Scheidung einen Scheidungstermin an.

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