Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist einer der wichtigsten Teile des Sorgerechts der Eltern, denn leben die Eltern getrennt kann derjenige Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, entscheiden wo sich das Kind aufhalten soll. Sind sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht einig wo das Kind nach der Trennung leben soll, so kann ein Elternteil beantragen, dass das Familiengericht diesen Teil der elterlichen Sorge, ihm allein überträgt. Entscheidend dabei ist vornehmlich das Wohl des Kindes.
Wird kein solcher Antrag gestellt, so verbleibt es, auch nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens, bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die Entscheidungen des täglichen Lebens trifft dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies betrifft für das Aufenthaltsbestimmungsrecht etwa die Frage der Teilnahme an einem Kinderferienlager, oder den Besuch bei Angehörigen.

Nicht zu den alltäglichen Grundentscheidungen gehören aber die Fragen, bei welchem Elternteil und wo ein Kind lebt. Werden sich hier die Eltern nicht einig, so muss das Familiengericht entscheiden.

Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

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