Pflichtteil einklagen – Ihre Rechte durchsetzen

Pflichtteil einklagen – Ihre Rechte durchsetzen

Wurden Sie in einem Testament nicht berücksichtigt oder nur unzureichend bedacht?
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie das Recht, einen Pflichtteil einzufordern. Ich
unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen, rechtlich geltend zu machen und
erfolgreich durchzusetzen.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Nachlass und steht nahen
Angehörigen wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu. Wenn Sie unsicher sind, ob
und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht, stehe ich Ihnen mit meiner
Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Prüfung von Pflichtteilsansprüchen: Wir analysieren die rechtliche Lage
    und ermittle, ob und wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ausfällt.
  • Pflichtteil einklagen: Sollte eine gütliche Einigung mit den Erben nicht
    möglich sein, vertreten wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres
    Anspruchs.
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche: Ich berate Sie bei der Berücksichtigung
    von Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten getätigt hat, und setze
    diese Ansprüche durch.
  • Verhandlung und Mediation: Oft lassen sich Konflikte auch außergerichtlich
    lösen. Wir führen Verhandlungen, um eine schnelle und kostengünstige
    Lösung zu finden.
Fallbeispiele: Pflichtteil einklagen bei vererbten Immobilien
Ein Pflichtteilsstreit kann besonders kompliziert werden, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind. Hier einige Beispiele aus der Praxis:
  • Beispiel 1: Enterbung eines Kindes zugunsten des Ehepartners
    Ein Vater vererbt sein gesamtes Vermögen, einschließlich einer wertvollen Immobilie, an seine zweite Ehefrau. Sein Kind aus erster Ehe wird enterbt. In diesem Fall könnte das Kind den Pflichtteil geltend machen und einen Anteil am Verkehrswert der Immobilie einfordern. Wir unterstützen Sie dabei, den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Beispiel 2: Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft
    Ein Haus wird an mehrere Erben vererbt, während ein enterbter Pflichtteilsberechtigter Ansprüche erhebt. Oft entsteht Streit darüber, wie der Wert der Immobilie aufgeteilt oder der Pflichtteil ausbezahlt werden soll. Hier können komplexe Verhandlungen notwendig werden, bei denen wir Ihnen zur Seite stehen.
  • Beispiel 3: Pflichtteilsergänzung nach Schenkung zu Lebzeiten
    Der Verstorbene hat die Immobilie bereits zu Lebzeiten an einen Erben verschenkt. In solchen Fällen kann ein Pflichtteilsberechtigter dennoch Ansprüche auf eine Pflichtteilsergänzung stellen. Wir prüfe die Schenkungen und setzen Ihre Rechte durch.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine professionelle rechtliche Beratung bei Pflichtteilsstreitigkeiten ist, insbesondere wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Pflichtteil
  • 1. Wie hoch ist der Pflichtteil?
    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung hängt von der gesetzlichen Erbfolge und dem Nachlasswert ab.
  • 2. Wie lange habe ich Zeit, den Pflichtteil einzufordern?
    Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Todesfalls und der Enterbung.
  • 3. Kann der Pflichtteil entzogen werden?
    Ja, in Ausnahmefällen wie schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Wir prüfen für Sie, ob ein solcher Fall vorliegt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

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