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Pflichtteil einklagen – Ihre Rechte durchsetzen
Pflichtteil einklagen – Ihre Rechte durchsetzen
Wurden Sie in einem Testament nicht berücksichtigt oder nur unzureichend bedacht?
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie das Recht, einen Pflichtteil einzufordern. Ich
unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen, rechtlich geltend zu machen und
erfolgreich durchzusetzen.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Nachlass und steht nahen
Angehörigen wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu. Wenn Sie unsicher sind, ob
und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht, stehe ich Ihnen mit meiner
Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung von Pflichtteilsansprüchen: Wir analysieren die rechtliche Lage
und ermittle, ob und wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ausfällt. - Pflichtteil einklagen: Sollte eine gütliche Einigung mit den Erben nicht
möglich sein, vertreten wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres
Anspruchs. - Pflichtteilsergänzungsansprüche: Ich berate Sie bei der Berücksichtigung
von Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten getätigt hat, und setze
diese Ansprüche durch. - Verhandlung und Mediation: Oft lassen sich Konflikte auch außergerichtlich
lösen. Wir führen Verhandlungen, um eine schnelle und kostengünstige
Lösung zu finden.
Ein Pflichtteilsstreit kann besonders kompliziert werden, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind. Hier einige Beispiele aus der Praxis:
- Beispiel 1: Enterbung eines Kindes zugunsten des Ehepartners
Ein Vater vererbt sein gesamtes Vermögen, einschließlich einer wertvollen Immobilie, an seine zweite Ehefrau. Sein Kind aus erster Ehe wird enterbt. In diesem Fall könnte das Kind den Pflichtteil geltend machen und einen Anteil am Verkehrswert der Immobilie einfordern. Wir unterstützen Sie dabei, den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln und Ihre Ansprüche durchzusetzen. - Beispiel 2: Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft
Ein Haus wird an mehrere Erben vererbt, während ein enterbter Pflichtteilsberechtigter Ansprüche erhebt. Oft entsteht Streit darüber, wie der Wert der Immobilie aufgeteilt oder der Pflichtteil ausbezahlt werden soll. Hier können komplexe Verhandlungen notwendig werden, bei denen wir Ihnen zur Seite stehen. - Beispiel 3: Pflichtteilsergänzung nach Schenkung zu Lebzeiten
Der Verstorbene hat die Immobilie bereits zu Lebzeiten an einen Erben verschenkt. In solchen Fällen kann ein Pflichtteilsberechtigter dennoch Ansprüche auf eine Pflichtteilsergänzung stellen. Wir prüfe die Schenkungen und setzen Ihre Rechte durch.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Pflichtteil
- 1. Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung hängt von der gesetzlichen Erbfolge und dem Nachlasswert ab. - 2. Wie lange habe ich Zeit, den Pflichtteil einzufordern?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Todesfalls und der Enterbung. - 3. Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Ja, in Ausnahmefällen wie schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Wir prüfen für Sie, ob ein solcher Fall vorliegt.