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Erben und Hartz IV
Vererben an Hartz IV Empfänger und überschuldete Kinder
Wer Hartz-IV oder ALG II oder andere staatliche Leistungen bezieht, muss beim Erben Besonderheiten beachten. Hier erklären unsere Fachanwälte für Familienrecht, was beachtet werden sollte und wie man an Hartz-IV- und ALG II-Empfänger vererben kann.
Wieviel dürfen Hartz-IV- und ALG II-Empfänger erben?
Wer öffentliche Leistungen wie Hartz IV oder ALG II bezieht, muss zunächst nachweisen, dass man über kein Vermögen oder nur ein geringes Vermögen verfügt.
Grundsätzlich gilt, dass ein Hartz-IV- oder ALG II-Empfänger Empfänger Vermögen, welches ihm während des Leistungsbezuges zufließt, verbrauchen muss, bevor er weitere staatliche Leistungen erhalten kann. Das bedeute, dass eine Erbschaft für den Hartz-IV- oder ALG II-Empfänger Empfänger zur Einstellung der staatlichen Leistungen führt, bis das Erbe aufgebraucht wurde.
Beispiel: Herr Müller bezieht Hartz-IV und erbt von seiner verstorbenen Mutter 30.000,00 Euro. Das Sozialamt stellt die Leistungen ein, bis er die 30.000,00 Euro verbraucht hat.
Dies führt dazu, dass Hartz IV- und ALG-II Empfänger durch eine Erbschaft in der Regel kaum Vorteile haben.
Wie kann man sinnvoll an Hartz IV- und ALG II-Empfänger vererben?
Für Empfänger von öffentlichen Leistungen ist das sogenannte Bedürftigentestament entwickelt worden. In diesem Testament wird der Hartz-IV-Empfänger als Vorerebe eingesetzt. Das bedeutet, er kann nicht auf das Erbe zugreifen, sondern er erhält regelmäßig Geldbeträge aus dem Erbe und zwar genau in der Höhe, die er auch behalten darf. Dieses Geld zahlt ihm ein Testamentsvollstrecker aus. Das sonstige Erbe muss für den Nacherben erhalten bleiben und kann somit vor der Pflicht zur Verwertung geschützt werden.
Kann ein Hartz-IV-Empfänger den Pflichtteil ausschlagen?
Wenn Kinder in einem Testament enterbt werden, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil. Für Hartz-IV-Empfänger stellt sich die Frage, ob sie den Pflichtteil einfordern müssen und ansonsten den Anspruch auf öffentliche Leistungen verlieren. Ein Verzicht auf den Pflichtteil durch Hartz-IV-Empfänger könnte sittenwidrig sein und zur Kürzung der Leistungen führen.
Zu den Einzelheiten für die Erstellung solcher Testamente beraten wir Sie gerne.
Wie kann man sinnvoll an Kinder vererben, die verschuldet sind?
Wenn man ein verschuldetes Kind als Erben einsetzt, besteht das Problem, dass die Gläubiger Zugriff auf das Erbe haben und der Erbe dadurch unter Umständen von dem Erbe selbst nichts erhält.
Beispiel: Herr Müller hat Bankschulden über 50.000,00 Euro. Er erbt von seiner Mutter 40.000,00 Euro. Dieses Geld erhält in voller Höhe die Bank, bei der er Schulden hatte.
Man kann das verschuldete Kind in einem Testament als Vorerben einsetzen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der dem Kind regelmäßig Geldbeträge gibt in einer Höhe, die es behalten darf.
Zu den Einzelheiten für die Erstellung derartiger Testamente beraten wir Sie gerne!