Sorgerecht gemeinsamer Kinder

Das Sorgerecht gemeinsamer Kinder

Das deutsche Familienrecht enthält noch immer unterschiedliche Regelungen zum Sorgerecht verheirateter und unverheirateter Eltern. Dabei unterscheidet sich nicht der Umfang der elterlichen Sorge sondern die Entstehung des Sorgerechts der Eltern. Die Unterscheidung versuchen wir im nachfolgenden Text zu erläutern.

Das Sorgerecht verheirateter Eltern – Wird ein Kind in eine Ehe „hineingeboren“, so erhalten die verheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht automatisch. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes.

Entscheidungen zum Sorgerecht

Eine Änderung der beiderseitigen elterlichen Sorge kann nur durch eine gerichtlich Entscheidung herbeigeführt werden.

Eine solche Entscheidung über das Sorgerecht kann in einem eigenständigen familiengerichtlichen Verfahren oder im Zusammenhang (Verbund) mit dem Scheidungsverfahren erfolgen.

In einem Scheidungsverfahren wird nur dann über das Sorgerecht eine Entscheidung getroffen, wenn ein Ehegatte oder beide Ehegatten dies beantragen. Ohne einen derartigen Antrag, bleibt es auch nach der Ehescheidung beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder.

Sorgerecht nach der Trennung

Ab dem Zeitpunkt der Trennung leben die gemeinsamen Kinder in der Regel entweder im Haushalt der Mutter oder beim Vater. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann hinsichtlich der Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden, auch wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Das Sorgerecht wirkt sich bei den besonders wichtigen Entscheidungen betreffend das gemeinsame Kind aus.

Zu diesen Entscheidungen gehört beispielsweise, welche Schule das Kind besucht oder ob im Falle einer Erkrankung des Kindes eine Operation durchzuführen ist und durch welchen Arzt oder in welchem Krankenhaus die Operation bzw. Behandlung zu erfolgen hat. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen sich die Eltern hierüber verständigen und diese Entscheidungen durch beide Eltern gemeinsam getroffen werden.

Wenn ein Elternteil beantragt, das Sorgerecht für ein Kind allein ausüben zu dürfen, muss das Gericht prüfen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Wohl des Kindes entspricht. Stimmt der andere Elternteil der Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil zu, so muss das Gericht dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil stattgeben, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Wenn der andere Elternteil nicht zustimmt, muss das Gericht eine Entscheidung zum Sorgerecht treffen. Das Gericht muss in einem solchen Verfahren das zuständige Jugendamt (am Wohnort der Kinder) einschalten und das Jugendamt wird mit beiden Elternteilen und, sofern das Kind alt genug ist, auch mit dem Kind sprechen.

Verfahrensbeistand für das Kind

Es kann dann hier dann auch ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt werden oder das Kind selbst zu seinen Vorstellungen befragt werden, wenn das Kind alt genug ist. Anschließend wird das Jugendamt gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme abgeben, ob es die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil befürwortet oder nicht.

Die Kriterien im Rechtsstreit über das Sorgerecht

Bei der Entscheidung werden vom Gericht regelmäßig folgende Faktoren einbezogen:

* Förderungsprinzip
Bei welchem Elternteil wird das Kind voraussichtlich die besseren Entwicklungsmöglichkeiten erhalten? Für Berufstätige, die wenig Zeit für das Kind haben, wird es gegenüber einem nicht berufstätigen Elternteil schwierig, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, wenn der andere Elternteil offensichtlich mehr Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen kann.

* Kontinuitätsprinzip
Ferner prüft das Gericht, ob bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil eine Fortsetzung der Erziehungsverhältnisse besteht. Hier kommt also auch der vorherigen Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse eine große Bedeutung zu. Ein Wohnortwechsel, verbunden mit einem Wechsel des Kindergartens oder der Schule und einem Wechsel des gesamten sozialen Umfelds wird regelmäßig negativ bewertet.

* Kindeswille
Ferner wird der Wille des Kindes berücksichtigt, sofern dieser erkennbar ist oder geäußert wird.

* Elternbindung
Zu welchem Elternteil hat das Kind die größere emotionale Bindung?

* Geschwisterbindung
Wenn es Geschwister gibt, wird das Gericht darum bemüht sein diese möglichst nicht zu trennen.

Das Sorgerecht nicht unverheirateter Eltern

Die neuen gesetzlichen Regelungen, welche seit Mai 2013 in Kraft getreten sind, erleichtern unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Im Interesse des Kindes wird gemeinsame elterliche Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern zum Leitziel. Die Verantwortung für ihr Kind sollen die Eltern in Zukunft grundsätzlich gemeinsam ausüben. Der Vater soll nach den neuen Regelungen nur dann von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Neu ist auch, dass ein nicht verheirateter Vater auch beantragen kann, dass ihm die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind übertragen werden soll, wenn er dafür Gründe im Kindeswohlinteresse vorträgt.

Sorgeerklärung der Mutter

Die Kindesmutter kann dem Vater die elterliche Sorge durch Sorgerechtserklärung, welche beim Jugendamt abzugeben ist, zur gemeinsamen Ausübung übertragen

Keine Sorgeerklärung der Mutter

Verweigert die Kindesmutter dem Kindesvater den Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge durch Nichtabgabe der Sorgeerklärung muss der Vater einen anderen Weg beschreiten.

Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu erhalten, findet die Überprüfung in einem abgestuften Verfahren statt:

–> Erklärt die Mutter nicht ihr Einverständnis zur gemeinsamen Sorge, kann der Vater zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er diesen Weg für nicht erfolgversprechend hält, kann er auch gleich einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen.

–> Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. Durch diese Frist soll sichergestellt werden, dass die Mutter nicht noch unter dem Eindruck der Geburt eine Erklärung im gerichtlichen Verfahren abgeben muss.

–> Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab und werden dem Gericht auch auf sonstige Weise keine Gründe bekannt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen, soll das Familiengericht in einem schriftlichen Verfahren, ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden.

–> Das schriftliche und sehr vereinfachte Verfahren findet jedoch nicht statt, wenn dem Gericht derartige Gründe bekannt werden. Diese Möglichkeit besteht auch in besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn beispielsweise erkennbar ist, dass das sprachliche Ausdrucksvermögen der Mutter stark eingeschränkt ist. Eine umfassende gerichtliche Prüfung ist mithin nur dort vorgesehen, wo sie zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies trägt einer rechtstatsächlichen Untersuchung Rechnung, wonach bei Streit um das Sorgerecht häufig Gründe vorgebracht werden, die mit dem Kindeswohl nichts zu tun haben, sondern aus der Trennung der Eltern resultieren.

–> Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung).

–> Dem Vater wird der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet. Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

Nach oben scrollen

Jetzt Rechtsberatung per Videochat anfordern

Wählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dann sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.