Ablauf Scheidung Online

Der Ablauf einer Scheidung Online, wenn wir für Sie den Scheidungsantrag stellen!

Hier wird erklärt, wie eine Online Scheidung genau abläuft, warum nicht beide Eheleute den Anwalt gemeinsam beauftragen dürfen und wie man sich trotzdem die Scheidungskosten teilen kann.

Wie läuft eine Online Scheidung ab?

Sie füllen unser Online Formular aus, dies dauert nur wenige Minuten. Dann versenden Sie das Formular online an uns. Nachdem wir das Formular erhalten haben, werden wir Ihnen umgehend mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen für die Einreichung der Scheidung beim Amtsgericht benötigen. Dies sind in der Regel folgende Unterlagen:
  • Ihre Heiratsurkunde in Kopie
  • Falls Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben: Die Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Falls Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben: Eine Kopie des Vertrages
  • Eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht im Original. Achtung: Die Vollmacht darf nur von dem Ehegatten unterschrieben werden, der den Scheidungsantrag stellt und nicht von beiden Ehegatten.
Wir erstellen für Sie den Scheidungsantrag und übersenden den Antrag an Sie zur Prüfung. Wenn Sie uns mitgeteilt haben, dass der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht werden darf, senden wir den Scheidungsantrag an das zuständige Amtsgericht. Das Amtsgericht leitet den Scheidungsantrag an den Ehegatten weiter und dieser sollte dem Gericht kurz mitteilen, dass die Angaben im Scheidungsantrag zutreffen und dass er auch geschieden werden möchte. Das Gericht lässt die Höhe der Rentenansprüche der Eheleute aus der Ehezeit berechnen. Sobald diese Auskünfte vorliegen, setzt das Gericht einen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin müssen beide Eheleute und der Anwalt persönlich erscheinen. Der Scheidungstermin in unstreitigen Scheidungen dauert in der Regel etwa 10 Minuten. Am Ende des Termins spricht der Richter die Scheidung aus.

Warum können nicht beide Ehegatten gemeinsam den Anwalt beauftragen?

Kein Rechtsanwalt darf beide Ehegatten gleichzeitig vertreten. Es könnte je während der Scheidung doch noch Streit entstehen und dann würde der Anwalt „zwischen den Stühlen sitzen“. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Der andere Ehegatte – der sog. Antragsgegner – muss nicht unbedingt durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, sofern kein Streit besteht. Hier kann erheblich gespart werden. Ein einziger Anwalt ist natürlich wesentlich günstiger als zwei Rechtsanwälte. Der zweite Ehegatte hat also formell keinen eigenen Rechtsanwalt. Die Eheleute müssen sich in diesen Fällen also darüber einigen, wer von beiden den Anwalt beauftragt.

Wie kann man sich die Scheidungskosten teilen?

Der Anwalt darf muss seine Rechnung an seinen Mandanten stellen, also an den Ehegatten, der ihn beauftragt hat. Die Eheleute können aber eine Vereinbarung treffen, dass sie sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtskostender unstreitigen Scheidung teilen. Beispiel: Eheleute Müller lassen sich scheiden. Die Sache ist unstreitig und es geht nur um die reine Ehescheidung. Herr Müller beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Scheidung und Frau Müller hat keinen eigenen Rechtsanwalt. Nach Ende des Scheidungsverfahrens stellt der Anwalt seine Rechnung an Herrn Müller. Dieser muss die Rechnung gegenüber dem Anwalt auch allein bezahlen, da er der Auftraggeber des Anwaltes ist. Er hat aber mit Frau Müller eine Vereinbarung getroffen, dass die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten geteilt werden. Herr Müller leitet die entspreche Gerichtskostenrechnung und die Rechnung des Rechtsanwaltes an seine Ex-Frau weiter und diese muss ihm die Hälfte der Kosten erstatten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

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