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Mietrecht
Mietrecht Bochum | Rechtsanwalt für Mietrecht Bochum
Kanzlei Schmidt in Bochum Rechtsanwälte für Mietrecht
Auf dem Gebiet des Mietrechts vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter erfolgreich und kompetent. Ca. 60 % aller Einwohner der Bundesrepublik wohnen zur Miete, weshalb aus der Kündigung einer Mietwohnung regelmäßig erhebliche Folgen resultieren und eine solche Kündigung daher oft gesetzlich besonders geregelte Voraussetzungen erfüllen muss.
Wir begleiten Sie nötigenfalls bereits bei den Verhandlungen zum Abschluss eines Mietvertrages, primär tragen wir zur Lösung von Problemen innerhalb existierender Mietverhältnisse bei.
Ob Sie als Vermieter angesichts bestehender Mietschulden Unterstützung bei deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Geltendmachung bzw. beim wirksamen Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen, d.h. fristgemäßen oder fristlosen Kündigung benötigen oder als Mieter gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen bzw. die Folgen einer gerechtfertigten Kündigung gegebenenfalls rückgängig machen wollen, wir sind in beiden Fällen der richtige Ansprechpartner. Gleichfalls beraten wir Sie in den Problembereichen Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung, Mietmangel, Mietminderung und Ratenzahlungsvereinbarung bei Mietrückständen, auch im Falle einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Mieter.
Der Mangel einer Mietsache, welcher nach zwingend notwendiger ordnungsgemäßer und formwirksamer Anzeige des Mietmangels an den Vermieter gegebenenfalls zur Mietminderung berechtigt, kann etwa in der Bildung von Schimmel in der Mietwohnung, unzumutbarem Baulärm, einem Wasserschaden oder unzumutbarem Fehlverhalten anderer Mietparteien im Haus beispielsweise durch Lärmbelästigung oder sonstige Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Mietsache bestehen.
Abgesehen von der Möglichkeit einer Mietminderung zu Gunsten des Mieters ist der Vermieter bei Bestehen und ordnungsgemäßer Anzeige eines Mietmangels zur zeitnahen Beseitigung des Mietmangels grundsätzlich verpflichtet, muss also Beeinträchtigungen im Gebrauch der Mietsache schnellstmöglich abstellen und die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand versetzen, wozu er durch den Mietvertrag in jedem Falle verpflichtet ist.
Im Mietrecht bestehen für die ordentliche (fristgemäße) Kündigung eines Mietvertrages gesetzlich geregelte Fristen, welche sich für den Vermieter abhängig von der Dauer des Bestehens des Mietverhältnisses mehrfach verlängern können, wobei grundsätzlich Kündigungsfristen im Mietrecht auch vom Mieter einzuhalten sind, die sich aber nicht verlängern.
Im Hinblick auf eine Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten einer Mietwohnung geschieht es häufig, dass Vermieter bestimmte Kosten zu Unrecht auf den Mieter umzulegen suchen, eine entsprechende Prüfung und Geltendmachung ihrer Rechte als Mieter geschieht gleichfalls durch uns.
Im Falle einer Mieterhöhung stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine solche Mieterhöhung in der geltend gemachten Höhe zum jeweiligen Zeitpunkt überhaupt gesetzlich zulässig ist. Insofern ist etwa die so genannte Kappungsgrenze zu beachten, auch bedarf eine Mieterhöhung regelmäßig einer bestimmten Form. Ist die Kappungsgrenze nicht beachtet oder die notwendige Form einer Mieterhöhung nicht gewahrt, so kann gegebenenfalls ein Widerspruch gegen die Mieterhöhung durch uns erfolgen.
Schließlich bedarf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs stets bestimmter Voraussetzungen, welche im Einzelfalle auch nachzuweisen sind. Sowohl beim Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung als Vermieter wie auch im Falle des Vorgehens gegen eine unberechtigte oder fehlerhafte Kündigung wegen Eigenbedarfs als Mieter unterstützen wir Sie gern.
Letztendlich bestehen im deutschen Mietrecht Erleichterungen für eine Kündigung für den Fall, dass etwa nur der Vermieter selbst und eine einzelne Mietpartei unter dem selben Dach wohnen.