Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker / Testamentsvollstreckung

Hier erklären unsere Fachanwälte, wann es sinnvoll ist, eine Testamentsvollstreckung im Testament anzuordnen, welche Rechte und Pflichten ein Testamentsvollstrecker hat und wie hoch die Vergütung für einen Testamentsvollstrecker ausfällt. 

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Verstorbenen eingesetzte Person seines Vertrauens, die dafür sorgen soll, dass der letzte Wille des Verstorbenen durchgesetzt wird.

Wann ist es sinnvoll, eine Testamentsvollstreckung im Testament anzuordnen?

1. Die Erben sind jung und unerfahren

Eine Testamentsvollstreckung wird zum Beispiel in Testamenten angeordnet für den Fall, dass Eltern versterben und deren Kinder noch jung sind. Ohne eine solche Regelung würden die Kinder mit 18 Jahren Erben werden. Darin liegt natürlich die Gefahr, dass die Erben zu jung sind und, dass das Erbe nach kurzer Zeit aufgrund von Unerfahrenheit oder Leichtsinnigkeit der jungen Erben nicht mehr vorhanden sein könnte. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in Testamenten für diesen Fall eine Testamentsvollstreckung anzuordnen in der Weise, dass eine wirtschaftlich erfahrene Person – dies kann ein Freund oder Verwandter sein oder der Steuerberater oder ein Rechtsanwalt – als Vollstrecker eingesetzt wird. Dieser hat dann die Aufgabe, an die Kinder monatlich Geld für ihre Ausbildung auszuschütten, bis die Kinder ein bestimmtes Alter – z.B. 25 Jahre – erreicht haben. Danach können die Kinder dann über das gesamte Erbe verfügen. Bis dahin wird es durch den Testamentsvollstrecker für die Erben verwaltet.

2. Ein Erbe ist behindert

Wenn ein Behinderter, der in einem Heim lebt, eine Erbschaft erhält, droht in der Regel der Rückgriff des Sozialamtes. Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die Pflege und Unterbringung übernommen hat, fordert regelmäßig den Verkauf der Erbschaft zur Bezahlung dieser Leistungen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann die baldige Aufzehrung des geerbten Vermögens verhindern, da der Nachlass des Behinderten dann vor einem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist.

3. Der Nachlass ist umfangreich und er muss unter den Erben auseinandergesetzt werden

Ferner sollte eine Testamentsvollstreckung dann angeordnet werden, wenn der Nachlass sehr umfangreich ist und wenn es mehrere Erben gibt. Wenn zum Beispiel mehrere Immobilien sich im Nachlass befinden oder erhebliches sonstiges Anlagevermögen und diese Kapitalanlagen oder die Immobilien unter den Erben aufgeteilt werden sollen oder veräußert werden sollen bietet sich an, hierfür einen Testamentsvollstrecker einzusetzen und im Testament genau zu beschreiben, wie der Vollstrecker zu verfahren hat. In der Regel wird er in diesen Fällen beauftragt, die Immobilien bestmöglich zu veräußern bzw. Kapitalanlagen oder Wertpapiere bestmöglich zu veräußern und den Erlös unter den Erben aufzuteilen entsprechend den Erbquoten.

Dies hat insbesondere den Sinn, Streit unter den Erben zu vermeiden.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?

Häufig werden Verwandte als Testamentsvollstrecker eingesetzt.  Sie müssen dann zunächst darüber informiert werden, was konkret ihre Rechte und ihre Aufgaben sind. In derartigen Fällen beraten wir die Testamentsvollstrecker umfangreich und in jeder Hinsicht. Dies gilt sowohl für die rechtliche als auch für die steuerliche Beratung. Dies erfolgt durch unsere beiden Fachanwälte für Erbrecht, unseren Fachanwalt für Steuerrecht sowie durch die Berater der Bochumer Steuerberatungsgesellschaft mbH (BOSG). Sofern Erben prüfen lassen möchten, ob der Testamentsvollstrecker sich rechtmäßig verhält, beraten wir natürlich auch die Erben.

Darf ein Miterbe gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein?

Jeder Miterbe kann gleichzeitig auch Testamentsvollstrecker sein.

Darf ein Testamentsvollstrecker eine Immobilie aus dem Nachlass allein verkaufen?

Ein Testamentsvollstrecker darf allein eine im Nachlass befindliche Immobilie verkaufen. Zur Beurkundung des Kaufvertrages müssen die Erben nicht erscheinen. Es reicht die Unterschrift des Testamentsvollstreckers zum Verkauf aus. Während der Testamentsvollstreckung darf sogar nur der Testamentsvollstrecker eine Immobilie aus dem Nachlass verkaufen. Die Erben dürfen dies nicht, solange die Testamentsvollstreckung besteht.

Wer trägt die Kosten für eine rechtliche und steuerliche Beratung des Testamentsvollstreckers?

Die Kosten für diese rechtliche und steuerliche Beratung muss nicht der Vollstrecker tragen. Diese Kosten werden vom Nachlass getragen. Das heißt die Erben müssen diese Beratungskosten übernehmen, da der Vollstrecker berechtigt ist, sich entsprechende rechtliche und steuerliche Hilfe zu nehmen.

Wie hoch ist die Vergütung für einen Testamentsvollstrecker?

Eine Testamentsvollstreckung darf maximal 30 Jahre laufen. Dem Testamentsvollstrecker steht für seine Tätigkeit ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung zu. Die Höhe dieser Vergütung kann der Erblasser im Testament festlegen. Sofern dies nicht im Testament geregelt wurde, wird die Höhe der Vergütung nach Art, Dauer und Schwierigkeit der vom Testamentsvollstrecker zu erledigenden Aufgaben festgesetzt. In der Regel wird die sogenannten „Rheinische Tabelle“ für die Berechnung der Vergütung von Testamentsvollstreckern herangezogen. Je höher der Wert des Nachlasses ist, desto höher ist die Vergütung des Testamentsvollstreckers.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

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