Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer - Was nun?

Informationen über Alkohol am Steuer und die rechtlichen Folgen

0,3 Promille: Verhält sich ein Autofahrer auffällig, indem er Fahrfehler begeht, die typischerweise unter Alkoholeinfluss begangen werden, oder gar einen Unfall verursacht, dann kann dies ab 0,3 Promille verkehrsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fahrfehler, die typischerweise unter Alkoholeinfluss begangen werden, sind:

* Schlangenlinie fahren
* Falsche Straßenseite benutzen
* Rotlichtverletzungen
* Anfahren eines anderen Pkw beim Ein- und Ausparken
* Aufblendlicht trotz Gegenverkehr
* Trotz Dunkelheit kein Licht eingeschaltet.

Kann dem Fahrer durch Gutachten nachgewiesen werden, dass der Fahrfehler alkoholbedingt war, dann droht ihm eine Verkehrsstrafe wie bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille (siehe unten).

0,5 Promille: Unabhängig von etwaigen alkoholbedingten Fahrfehlern wird eine Alkoholfahrt ab 0,5 Promille bis zu 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg geahndet. Der Erstverstoß wird mit 500,- Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten geahndet. Im Wiederholungsfalle beträgt das Bußgeld bereits 1000,- Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Jede weitere Alkoholfahrt kostet danach 750,- Euro, 3 Monate Fahrverbot und weitere 2 Punkte.

1,1 Promille: Unabhängig ob ein Fahrfehler vorliegt, wird ab 1,1 Promille unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer fahruntüchtig ist (absolute Fahruntüchtigkeit). Dass es zu keinem Schaden gekommen ist, ist reiner Zufall. Der Täter hat mit einer drakonische Geldstrafe oder gar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen, die Fahrerlaubnis wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (bis zu 5 Jahren!) entzogen, das Punktekonto in Flensburg um 3 Punkte aufgestockt.

1,6 Promille: Wer mit 1,6 Promille und mehr ein Fahrzeug fährt, hat nicht nur mit den zuvor genannten strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen, sondern muss sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor er seine Fahrerlaubnis wieder erwerben kann.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich an der Wittener Str. 2. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.

Nach oben scrollen

Jetzt Rechtsberatung per Videochat anfordern

Wählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dann sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.