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Erbstreit Haus
Erbstreit Haus
1. Einer der Erben nutzt die Immobilie selbst!
Gelegentlich wohnt einer der Miterben in dem von mehreren Personen geerbten Objekt. Grade wenn Streit über das Haus oder unter den Erben besteht, stellt sich dann die Frage, welche Kosten dieser Miterbe tragen muss.
Grundsätzlich muss auch der die Immobilie nutzende Miterbe die laufenden Kosten der Immobilie, insbesondere die auch mietrechtlich umlagefähigen Nebenkosten, wie zum Beispiel für Gebäudeversicherung, Grundbesitzabgaben, Strom, Heizung, Wasser etc. bezahlen.
2. Die Immobilie wird verkauft
Wenn sich alle Erben einig sind, an wen die Immobilie verkauft wird und zu welchem Preis sie verkauft wird, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden und von allen Miterben unterschrieben werden, ansonsten kommt kein Kaufvertrag zustande.
3. Die Immobilie wird versteigert
Falls die Erben sich über einen Verkauf der geerbten Immobilie nicht einigen können, sei es, dass Streit über den Preis des Hauses oder Streit über den möglichen Erwerber des Hauses besteht, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung der Immobilie beantragen.