Grundschulden und Hypotheken

Die Grundschulden und Hypotheken

Bevor Banken und Sparkassen größere Kredite an ihre Kunden auszahlen, möchte der Kreditgeber in der Regel eine entsprechende Sicherheit für die Auszahlung des Darlehens erhalten. Sofern der Kreditnehmer über eine Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück – verfügt, wird der Kreditgeber sich in der Regel eine sogenannte Grundschuld im Grundbuch an dieser Immobilie eintragen lassen. Hier wird erklärt, wie dies genau abläuft und welchen sinn die Grundschuld oder Hypothek hat.

Welchen Sinn haben Grundschulden und Hypotheken?

Banken und Sparkassen zahlen größere Darlehen in der Regel erst dann aus, wenn vorher beim Notar eine Grundschuld bestellt wurde. Nach der notariellen Beurkundung wird die Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen. Sollte es nicht zur vollständigen und vertragsgemäßen Rückzahlung des Kredites kommen, kann die Bank oder Sparkasse die Immobilie versteigern lassen und aus dem Versteigerungserlös erhält die Bank oder Sparkasse ihr Geld zurück.

Grundschulden zum Erwerb einer Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie wird in der Regel ein Teil des Kaufpreises oder der gesamte Kaufpreis über ein Kreditinstitut finanziert. Das Kreditinstitut zahlt das Darlehen an den Immobilienkäufer erst dann aus, nachdem der Käufer bei einem Notar eine entsprechende Grundschuld bestellt hat, damit der Kreditgeber abgesichert worden ist.

Beispiel: Herr Müller kauft eine Eigentumswohnung zum Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 Euro. Er verfügt über Eigenkapital in Höhe von 100.000,00 Euro und er nimmt ein Darlehen auf über 100.000,00 Euro. Bevor die Bank die 100.000,00 Euro auszahlt, muss Herr Müller zum Notar und dort eine Grundschuld für die Bank beurkunden.

Grundschulden aufgrund sonstiger Darlehen.

Grundschulden werden auch bestellt für Immobilien, an denen der Bankkunde schon länger Eigentümer ist.

Beispiel: Herr Müller besitzt ein Einfamilienhaus, das er grundlegend renovieren möchte. Die hierfür anfallenden Kosten betragen 50.000,00 €. Er spricht mit seiner Hausbank und diese erklärt sich bereit, ihm ein Darlehen über 50.000,00 € zugeben. Bevor das Geld an ihn ausgezahlt wird, muss Herr Müller eine Grundschuld an dem Haus bestellen. Dies ist die notarielle Beurkundung einer entsprechenden Erklärung zu Gunsten der Hausbank des Herrn Müller. Diese Grundschuld wird dann im Grundbuch des Hauses eingetragen.

Warum möchten Banken im Grundbuch an erster Stelle eingetragen werden?

Im Fall einer Zwangsversteigerung ist die Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch entscheidend, falls dort mehrere gläubiger eingetragen sind. Die Bank oder Sparkasse, die zuerst im Grundbuch eingetragen wurde, erhält bei der Versteigerung auch zuerst Geld. Wer dahinter steht, erhält möglicherweise nur einen Teil seines Kapitals oder gar nichts mehr zurück.

Beispiel: Herr Müller nimmt einen Kredit bei der Sparkasse über 200.000,00 Euro auf und zugunsten der Sparkasse wird eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.  Jahre später benötigt er weiteres Geld und erhält ein Darlehen bei der Deutschen Bank über 50.000,00 Euro. Die Deutsche Bank wird im Grundbuch hinter der Sparkasse auf Platz 2 eingetragen.

Später kommt Herr Müller in finanzielle Probleme und er kann die Darlehen nicht mehr zurückzahlen. Die Sparkasse läßt die Wohnung versteigern. Sie wird versteigert zum Preis in Höhe von 200.000,00 Euro. Dieses Geld erhält die Sparkasse in voller Höhe.

Die dahinter eingetragene Deutsche Bank erhält aus der Versteigerung kein Geld.

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