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Kaufvertragsrecht Bochum
Rechtsanwalt für Vertragsrecht Bochum
Kanzlei Schmidt in Bochum Rechtsanwälte für Kaufvertragsrecht / Vertragsrecht
Sowohl beim Kauf von Privatleuten wie auch von Geschäftspartnern kommt es regelmäßig zu Schwierigkeiten nach Abschluss des Kaufvertrages und Entgegennahme der Kaufsache, wenn diese etwa fehlerhaft im Sinne eines Sachmangels ist oder eine im Rahmen des Kaufvertrages/der Kaufverhandlungen zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist oder für den vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht geeignet ist. In diesem Falle greift das Recht der Sachmängel, insbesondere im Verbrauchsgüterkauf, d.h. dem Abschluss eines Kaufvertrages zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Privatmann als Verbraucher gilt hier ein besonderer Schutz des Verbrauchers durch die gesetzliche Gewährleistung, welche bei Neuwaren gar nicht und im Falle von Verkäufen gebrauchter Waren nur bedingt einschränkbar ist sowie zu Gunsten des Verbrauchers eine zeitlich begrenzte Erleichterung des Nachweises durch die sogenannte Beweislastumkehr.
Ist die Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen worden, so ist auch ein privater Verkäufer stets wie ein gewerblicher Verkäufer zu Gewährleistung verpflichtet, was erhebliches Konfliktpotenzial beinhaltet.
Die Wahrnehmung der Verbraucherrechte ist jedoch regelmäßig nicht einfach und wird von Verkäuferseite zu blockieren gesucht. Durch die anwaltliche Geltendmachung kann so bereits im außergerichtlichen Bereich ihrer Forderung entsprechender Nachdruck verliehen werden, im Falle einer notwendig werdenden gerichtlichen Auseinandersetzung erscheint die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ohnehin unverzichtbar. Wir sind daher stets die richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht, im Nachgang zu einem Kauf insbesondere höherwertiger Güter wie etwa beim Autokauf ihre Rechte geltend zu machen und ihre Ansprüche unter Beachtung der geltenden Fristen und in entsprechender Form durchzusetzen.