Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht fest, dass Facebook den Erben einer verstorbenen Nutzerin Vollzugriff auf das Benutzerkonto gewähren muss, so dass sie – mit Ausnahme der aktiven Nutzung des Accounts – alle Inhalte einsehen können wie die ursprüngliche Kontoberechtigte selbst. (BGH Az: III ZB 30/20)
Nach Auffassung des BGH umfasst die Erbenstellung das Recht, dass der Gläubigerin nicht nur Zugang zu den im Benutzerkonto vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren, sondern darüber hinaus auch die Möglichkeit einzuräumen ist, vom Benutzerkonto selbst und dessen Inhalt auf dieselbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können, wie es die ursprüngliche Kontoberechtigte konnte.